Mareike Lotte Wulf

Corona-Pandemie: Informationen zu Hilfen in Niedersachsen

In den letzten zwei Wochen hat sich unser aller Leben grundlegend verändert. Es gibt nur eine Sache, die stärker ist als dieses Virus und das ist eine starke Gemeinschaft!

Deshalb nutze ich diesen Beitrag, um Sie über die bisherigen Entwicklungen und Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene zur Corona-Pandemie zu informieren.

Ich bin für Sie erreichbar, melden Sie sich bei Fragen gerne zwischen 9.00 und 17.00 Uhr unter 0171/ 489 49 63.

Achten Sie in den kommenden Wochen auf sich, Ihre Familie, Ihre Nachbarschaft und Ihren Freundeskreis und vor allem – bleiben Sie gesund!

COVID-19 in Niedersachsen

Die gegenwärtige Situation ist für uns alle neu, aber jeder kann etwas zu ihrer schnellstmöglichen Bewältigung beitragen. Um die Verbreitung des Corona-Virus bestmöglich zu verlangsamen und damit vor allem ältere Mitbürger und solche mit Vorerkrankungen zu schützen, ist die Einschränkung des öffentlichen Lebens in Niedersachsen und Deutschland mehr als konsequent. Es gilt eine Überlastung unseres Gesundheitssystems und damit aller Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger sowie aller weiteren Beschäftigten im Gesundheitswesen zu vermeiden. Welche Folgen eine solche Überlastung aufgrund des Corona-Virus haben kann, müssen wir derzeit jeden Tag in Italien und Spanien schmerzlich beobachten. Hier sterben mehrere hundert Menschen täglich an den Folgen der Viruserkrankung.

In den nächsten Wochen geht es um die größtmögliche Solidarität mit diesen Menschen. Wenn wir uns alle an die Vorgaben halten und nach Möglichkeit zu Hause bleiben, haben wir eine echte Chance, das Schlimmste in Niedersachsen und Deutschland zu verhindern.

Aktuelle Fallzahlen der Corona Pandemie in Niedersachsen finden Sie hier.

Mit der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 15. April wurde vereinbart, dass die bereits bestehenden Beschränkungen der Kontakte bis zum 3. Mai aufrechterhalten bleiben.

Vom 20. April an dürfen zudem auch in Niedersachsen alle Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz- und Fahrradhändler und Buchhandlungen mit strengen Hygieneauflagen und Zugangssteuerungen wieder öffnen. Ab dem 4. Mai auch Friseure.

Religiöse Zusammenkünfte werden bedauerlicherweise auch weiterhin zunächst nicht möglich sein. Auch die Regeln für Gastronomie und Hotellerie bleiben vorerst bestehen und Großveranstaltungen werden bis voraussichtlich Ende August nicht stattfinden können.

Beim Einkauf und im ÖPNV wird das Tragen von Alltagsmasken dringend empfohlen. Wichtig ist dabei, dass die medizinischen Schutzmasken unbedingt den Beschäftigten in den Krankenhäusern und in den Alten- und Pflegeheimen vorbehalten bleiben.

Schul- und Kita-Schließungen sowie Notbetreuung

Am 27. April werden Abiturienten sowie diejenigen Schülerinnen und Schüler wieder starten, die in diesem Jahr ihren Haupt- oder Realschulabschluss machen. Am 4. Mai kehren die 4. Klassen wieder in die Grundschule zurück, am 11. Mai kommen die 12. Klassen hinzu und am 18. Mai werden sowohl die neunten und zehnten als auch die dritten Klassen wieder in die Schule gehen. Für den Zeitraum von Ende Mai bis Mitte Juni ist vorgesehen, die verbleibenden Jahrgänge nach und nach in die Schulen zu holen.

Die Kindertagesstätten bleiben vorerst weiterhin geschlossen.

Die ersten Wochen haben gezeigt, dass die Kinder gesundheits- und sicherheitsrelevanter Berufsgruppen in Notgruppen gut betreut werden. Auch nach den Osterferien wird es weiterhin die Notbetreuung in niedersächsischen Kindertageseinrichtungen und Schulen geben und spürbar ausgeweitet. Diese Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 sichert ab, dass den aufgrund der Corona-Krise besonders benötigten Berufsgruppen die Wahrnehmung unverzichtbarer zentraler beruflicher Aufgaben ermöglicht wird. Ab sofort sollen Kinder auch dann in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn lediglich eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu den zentralen Berufsgruppen gehört.

Weitere Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte finden Sie hier.

Abitur- und Abschlussprüfungen

Der Kultusminister hat am 27. März verkündet, dass die Abiturprüfungen für die ca. 16.000 Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen drei Wochen später, also ab dem 11. Mai beginnen werden. Die Abiturzeugnisse sollen vom 09.07.2020 bis 10.07.2020 ausgehändigt werden. Mit dieser Verschiebung wird ebenso festgelegt, dass der Unterricht für die Abiturientinnen und Abiturienten nicht am 15.04.2020 beginnt, sondern auch erst am 20.04.2020. Auch die Abschlussprüfungen des Sekundarbereiches I werden verschoben und nun in der Zeit vom 08. bis 12. Juni stattfinden. Sollten die Schulschließungen länger als Ostern andauern, wird die Lage nochmals neu bewertet.

Die entsprechenden Erlasse sind hier zu finden.

Digitaler Unterricht / Homeschooling

Derzeit findet kein Unterricht statt. Aufgaben, die den Schülerinnen und Schülern gestellt werden, sind freiwillig und fließen bis Ostern nicht in die Bewertung ein. Sollten die Schulen nach Ostern weiterhin geschlossen bleiben, wird auch diese Situation neu bewertet. Ich habe mich in der Vergangenheit für die Verbesserung der Digitalisierung in den Schulen stark gemacht und auch darüber in meinem Newsletter berichtet. Die Corona-Pandemie zeigt eindeutig, dass landesweite Digitalisierung kein nettes Extra oder eine Spielerei ist. Die Schulen für die digitale Welt fit zu machen, ist eine wichtige Landesaufgabe. Dies ist deutlicher denn je.

Leider ist der Stand der Digitalisierung in den Schulen sehr unterschiedlich, so dass ein landesweites „Homeschooling-Konzept“ nicht umgesetzt werden kann. Einzelne Schulen können bereits in vorbildlicher Weise ihre Schülerinnen und Schüler von zu Hause aus unterrichten. Andere Schulen bereiten sich jetzt darauf vor, Aufgaben z.B. über Email oder andere Wege zu übermitteln. Ich werde mich daher  zukünftig noch stärker dafür einsetzen, dass die Chance dieser Krise genutzt wird und einheitlichere Rahmenbedingungen und Standards für die Digitalisierung im Schulwesen geschaffen werden. Mein Dank gilt allen Lehrerinnen und Lehrern, allen Schulleiterinnen und Schulleitern aber auch allen Eltern, die in dieser Situation und unter den gegebenen Rahmenbedingungen an einer bestmöglichen Bildung arbeiten.

Eine erste Ideensammlung zum Lernen von zu Hause finden Sie hier.

BAföG-Geförderte

Den BAföG-Geförderten wird auch bei Schließungen von Schulen und Hochschulen oder Einreisesperren in andere Staaten ihre Ausbildungsförderung weitergezahlt. Außerdem wird BAföG-Geförderten, die in dieser Ausnahmesituation im Gesundheitswesen oder in sozialen Einrichtungen im Kampf gegen die Pandemie oder in der Landwirtschaft mitarbeiten, der Hinzuverdienst nur für die Zeit ihrer Tätigkeit, nicht aber generell auf alle Fördermonate angerechnet.

Weitere Informationen gibt es hier.

Start des Sommersemsters

Das Sommersemester startet an allen Universitäten und Hochschulen in Niedersachsen am 20. April 2020 in Form digitaler Lehrangebote. Die niedersächsischen Hochschulen sind auf digitale Angebote gut vorbereitet. Eine besondere Herausforderung besteht natürlich für die Kunst- und Musikhochschulen, da dort der Lehrbetrieb nicht vorübergehend auf rein digitale Angebote umgestellt werden kann. Doch auch hier arbeiten die Verantwortlichen an Lösungen.

 

Die wirtschaftliche Situation

Die wirtschaftlichen Folgen des „Lock-downs“ aufgrund der Corona-Pandemie sind bereits jetzt in drastischer Weise spürbar. Viele Unternehmen kämpfen um ihre Existenz, Läden mussten schließen, Fabriken die Produktion einstellen. Arbeitsplätze müssen gesichert werden. Ökonomen und auch die Bundesregierung rechnen mit einer Rezession. Vermutlich werden wir noch in den kommenden Jahren die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abfedern müssen.

Entschieden und schnell hat die Landesregierung reagiert. Dabei setzt die Landes-regierung die Schuldenbremse in dieser außergewöhnlichen Notsituation außer Kraft und schafft die Möglichkeit, weitere Finanzmittel zur Verfügung zu stellen und die Handlungsfähigkeit des Landes sicherzustellen.

Deshalb hat der Landtag einen Nachtragshaushalt in kürzester Zeit beraten. Zur Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Krise werden insgesamt 4,4 Milliarden Eurobereit gestellt. Zur Stützung unseres Gesundheitssystems und der Wirtschaft stellen wir 1,4 Milliarden Euro an Barmitteln bereit, zusätzlich wird der Bürgschaftsrahmen von 2 auf 3 Milliarden Euro erhöht, so dass in Summe zunächst 4,4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Dazu kommen die umfangreichen Maßnahmen des Bundes.

Soforthilfen für die Wirtschaft in Niedersachsen

Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Kleinunternehmen 
Für Selbständige und Unternehmen mit 11 bis 49 Beschäftigten gewährt das Land Niedersachsen einmalige Liquiditätszuschüsse. Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer mit bis zu 10 Beschäftigten werden durch Bundeshilfen unterstützt (s.u.).

Die Zuschüsse sind gestaffelt:
bis 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro,
6 bis 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro,
11 bis 30 Beschäftigte: bis zu 20.000 Euro,
31 bis 49 Beschäftigte: bis zu 25.000 Euro.

Diese Hilfen stehen auch Startups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Für das Landesprogramm sind vorläufig 100 Millionen Euro vorgesehen.

Die Antragstellung für die Bundes- und Landesmittel erfolgt über die NBank.

Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen
Kredite zwischen 5.000 Euro bis maximal 50.000 Euro zur Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige. Ziel ist es, grundsätzlich tragfähige Geschäftsmodelle, die aufgrund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.

Bürgschaften
Das Land Niedersachsen und die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH stehen betroffenen Unternehmen mit Bürgschaften zur Seite. Davon profitieren können nahezu alle Branchen, Angehörige freier Berufe und Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen. Kreditbürgschaften haben sich als Mittel zur Krisen- bewältigung bewährt.

Die NBB übernimmt Bürgschaften bis zur Größenordnung von 2,5 Mio. Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Darüber hinaus stehen Landesbürgschaften zur Verfügung. Die Richtlinie für die Landesbürgschaft wird aktuell geändert, es soll ein Verbürgungsgrad von bis zu 90% anstatt der bisherigen 80% möglich sein.

Soforthilfen der Landeshauptstadt Hannover

Zur Unterstützung in Hannover ansässiger Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden und Freiberufler/Innen hat die Landeshauptstadt Hannover ein Förderprogramm in Höhe von zehn Millionen Euro aufgelegt.

Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen Zuschusses gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 3.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 5.000 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Eine Kumulierung mit sonstigen staatlichen oder EU-Hilfen zum Ausgleich der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Liquiditätsengpässen ist möglich. Den Online-Antrag der Corona-Soforthilfe finden Sie hier.

Wirtschafts- und Familienhilfen des Bundes

Mit beispiellosen milliardenschweren Hilfsprogrammen will die Bundesregierung in der Corona-Krise Arbeitsplätze und Unternehmen retten und hat daher ebenfalls einen Nachtragshaushalt mit der Rekordsumme von 156 Milliarden Euro verabschiedet.

Fonds für Eigenkapital- und Kreditmaßnahmen 
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Bedin­gungen erfüllen: Bilanzsumme mindestens 43 Millionen Euro, Umsatzerlöse größer als 50 Millionen Euro, mehr als 249 Be­schäftigte.
Zum einen stellt die Bundesregierung einen Garan­tierahmen von 400 Milliarden Euro bereit, der es Unternehmen ermöglichen wird, sich am Kapitalmarkt leichter zu refinan­zieren. Darüber hinaus sind 100 Milliarden Euro für direkte Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung von Unternehmen vor­gesehen. Weitere 100 Milliarden Euro sollen zur Refinanzie­rung der staatlichen Bankengruppe KfW bereitstehen. Sofern direkte finanzielle Unterstützung geleistet wird, kann diese mit Bedingungen an das Unternehmen verknüpft werden.

50 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer
Bei bis zu fünf Beschäftigten gibt es eine Einmalzah­lung von bis zu 9.000 Euro, bei bis zu zehn Beschäf­tigten erhöht sich die Unterstützung auf bis zu 15.000 Euro. Ziel ist, mit dem Zuschuss die wirtschaftliche Existenz zu sichern und akute Liquiditätsengpässe aufgrund laufender Betriebsausgaben wie Pacht­ oder Darlehenskosten und Leasingraten zu überbrücken. Die Bewilligung (Bearbeitung der Anträge, Auszahlung und ggfs. Rückforderung der Mittel) übernehmen die Länder bzw. die Kommunen.

KfW-Corona-Hilfe
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt in unbegrenztem Volumen Hilfskredite zur Verfügung, um Unternehmen aller Größenklassen, Selbstständige und Freiberufler mit Liquidität zu versorgen. Dies lindert gerade für kleine und mittelständische Unternehmen unverschuldete Finanznöte. Betroffene Unternehmen erhalten Zugang zu den KfW­-Krediten über ihre Hausbank. Dort können sie bei Bedarf auch auf das Instrument von Bürgschaften zurückgreifen. Für Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, gibt es den KfW­-Unternehmerkredit, für Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP-Gründerkredit Startgeld und Universell zur Verfügung, für mittelständische und große Unterneh­men stehen weiterhin Konsortialfinanzierungen zur Verfügung.

Schnellkreditprogramm für den Mittelstand
Mithilfe eines Schnellkreditprogramms können Unternehmen mit 10 bis 50 Mitarbeitern Kredite von bis zu 500.000 Euro, größere Unternehmen bis zu 800.000 Euro beantragen. Im Unterschied zu den Hilfen aus dem 50-Milliarden-Programm, können die Banken Kredite vergeben ohne Prüfung der weiteren Entwicklung des jeweiligen Unternehmens. Der Bund verbürgt diesen Kredit zu 100 Prozent.

Bürgschaften
Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Der Gewährleistungsrahmen wird um bis zu 93 Mrd. Euro aufgestockt und führt zu folgenden Maßnahmen:

  • der KfW-Unternehmerkredit wird für Großunternehmen geöffnet (bisher Umsatz 500 Mio. Euro; jetzt bis zu 2 Mrd. Euro) und die Risikoübernahme bis zu 80 % für Kredite bis 200 Mio. Euro erhöht
  • für kleine und mittlere Unternehmen bietet die KfW eine 90%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an
  • KfW-Kredit für Wachstum: Umsatzgrenze von 2 auf 5 Mrd. Euro erhöht; keine Beschränkungen mehr auf einen bestimmten Bereich; erhöhte Risikoübernahme auf bis zu 70 %. Für Unternehmen mit mehr als 5 Mrd. Euro Umsatz gibt es weiterhin eine Einzelfallprüfung
  • eine größere und schnellere Handlungsfähigkeit von Bürgschaftsbanken, indem der Bürgschaftshöchstbetrag auf 5 Mio. Euro verdoppelt wird und die Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig durch die Bürgschaftsbanken innerhalb von 3 Tagen getroffen werden können
  • Erweiterung des Großbürgschaftsprogrammes auf ganz Deutschland, anstatt nur auf strukturschwache Gebiete (Betriebsmittel- und Investitionsabsicherungen ab 50 Mio. Euro)
  • zusätzliche Sonderprogramme für nicht unter die oben genannten Programme fallenden Unternehmen sollen noch aufgelegt werden

Weitere Maßnahmen

Kurzarbeitergeld
Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Ent­wicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei einem Drittel der Belegschaft. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden („Minusstunden“) vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzich­tet werden können. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leih­arbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen. Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für das Kurzarbeitergeld bezahlen müssen, werden von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Weiter wird bei Kurzarbeit auf die vollständige Anrechnung des Entgelts für Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen verzichtet. Dies gilt bis zur Höhe des vorher verdienten Nettoentgelts. Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden rückwirkend vom 01. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Steuer-Stundungen
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt werden den Unternehmen Steuererleichterungen in Milliardenhöhe gewährt.

Im Einzelnen heißt das:

1. Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanz­behörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen.
2. Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuer­vorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt.
3. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumnis-zuschläge wird bis zum 31. De­zember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer
fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona­-Virus betroffen ist.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Normalerweise haben Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit bis zu drei Wo­chen Zeit, um eine Insolvenz zu beantragen. Diese Insolvenz­antragspflicht wird bis zum 30. September 2020 ausgesetzt – Voraussetzung für die Aussetzung ist, dass der Insolvenz­grund auf die Pandemie zurückzuführen ist. Außerdem muss es Sanierungschancen geben.

Kinderzuschlag
Um Familien zu unterstützen, die durch die Corona­-Krise Einkommenseinbußen erleiden, wird der Zugang zum Kinderzuschlag (maximal 185 Euro pro Monat) stark vereinfacht. Das Einkommen der Eltern wird nicht mehr für die vergangenen sechs Monate geprüft, es reicht der Einkommensbescheid des letzten Monats vor Antragstellung und die Vermögensprüfung wird stark vereinfacht. Es wird eine einmalige Verlängerung der Kinderzuschlagszahlung für die Bestandsfälle geben. Den Kinderzuschlag können Sie hier online beantragen.

Kinderbetreuung
Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen müssen, weil Kitas und Schulen aufgrund der Corona-­Epidemie geschlossen sind und keine anderwei­tige zumutbare Betreuung möglich ist, werden für den Ver­dienstausfall entschädigt. Im Infektionsschutz-­Gesetz wird festgelegt, dass die Entschädigung 67 Prozent des Verdienst­ausfalls für längstens sechs Wochen betragen kann. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Mieter
Mietern soll wegen privater, aber auch gewerblicher Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden dürfen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Pandemie ursächlich für die Nichtzahlung ist. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber bestehen, sie muss nachgezahlt werden. Auch Belastungen aus Verbraucherdarlehensverträgen bis zum 30. Juni 2020 kann durch Stundung Rechnung getragen werden.

Arbeitslosengeld II (ALG II oder „Hartz IV“)
Um soziale Härten aufgrund der Corona­-Krise abzumildern, werden u. a. die Zugangsbeschränkungen für die Grundsicherung und die Sozialhilfe gelockert. So werden die notwendige Vermögensprüfung und die Überprüfung der Angemessenheit der Unterkunfts­- und Heizungskosten ab dem 1. März 2020 befristet deutlich vereinfacht.

Hinzuverdienstgrenze
Um in der Corona­-Krise Rentner aus dringend benötigten Berufen leichter zurückzuholen, wird die für sie geltende jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben – diese Regelung wird bis zum Jahresende 2020 befristet.

Saisonarbeit
Um die Herausforderungen der Saisonarbeit insbesonde­re in der Landwirtschaft zu mildern, wird außerdem befristet die Zeitgrenze für geringfügige Beschäftigung in Form der kurzzeitigen Beschäftigung auf fünf Monate oder 115 Tage ausgeweitet.

Links

– Aktuelle Erlasse und Einschränkungen finden Sie auf der Seite des Landes. Die zentrale Hotline des Landes: 0511 120 6000.

– Nähere Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden.

– Die Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung informiert über allgemeine Hilfsmittel und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen.

– Das Wirtschaftsministerium hat eine Hotline eingerichtet (Tel: 0511-120 5757) für wei-
tere Fragen zum Thema Corona-Virus (erreichbar von 8-20 Uhr) sowie FAQ´s.

– Zu den Bürgschaften finden Sie Informationen auf der Seite des Finanzministeriums – hier sind auch die Richtlinien zu finden

Die NBB stellt ebenfalls Informationen für Unternehmen im Kontext der Corona- Pandemie zur Verfügung.

– Die NBank steht für Rückfragen über die Hotline 0511 30031-333 zur Verfügung und gibt auch Auskunft zu bereits laufenden Projekten in der Förderung (im Rahmen der ESF und EFRE-Förderung).

– Grundsätzliche Informationsquelle ist die Seite des Bundeswirtschaftsministeriums, auch hier sind die FAQ’s mit entsprechenden weiterführenden Links ausgestattet. Ebenfalls mit einer Hotline: 030 18615 1515 (montags – freitags, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr).

– Förderinstrumente zur kurzfristigen Liquiditätssicherung sind auf Bundesebene bei der KfW-Bank angesiedelt; hier finden sich ebenfalls auf der Website die wichtigsten Hinweise. Die Antragsstellung übernimmt hier die Hausbank bzw. der Finanzie- rungspartner, sodass auch diese ein Ansprechpartner für die Unternehmen vor Ort sein können.

– Informationen für die Tourismusbranche.