Vor Ort: Niedrigschwellige Angebote für von Gewalt betroffene Frauen – Besuch des Frauenzentrums Hameln
Zusammen mit dem Kreisvorsitzenden der CDU Hameln-Pyrmont, Hans-Ulrich Siegmund, und der Kreisvorsitzenden der Frauen Union, Martina Keese, habe ich das Frauenzentrum in Hameln besucht. Das seit 1986 bestehende Zentrum bietet Schutz
und Zuflucht für Frauen und Kinder, die in ihrem Zuhause von Gewalt durch den Ehemann, Vater oder Lebenspartner betroffen sind.
Die Folgen der Corona-Pandemie haben die Fälle von häuslicher Gewalt auch im Weserbergland in den letzten Monaten ansteigen lassen. Diese Tatsache trifft auf ein Hilfesystem, welches schon vor der Pandemie viel zu oft am finanziellen und
personellen Limit gearbeitet hat. Das wird jetzt nochmal so richtig deutlich. Während sich viele Teile der Gesellschaft im Lockdown befanden, kann davon beim Frauenzentrum keine Rede sein. Die Arbeit ging unter großem persönlichen Einsatz
und mit viel Kreativität weiter. In dieser Situation habe ich den größten Respekt vor den Beschäftigten, die die Monate des Lockdowns zusammen mit den Bewohnerinnen praktisch als gemeinsamer großer Haushalt verbracht haben.
Bei der Finanzierung von Frauenhäusern handelt es sich insgesamt um eine freiwillige Leistung der Kommunen. Das heißt, dass die Einrichtung und der Betrieb solcher Angebote gesetzlich nicht vorgeschrieben sind und von der jeweiligen finanziellen Lage der Kommune, des Landes sowie weiteren privaten und anderweitigen öffentlichen Förderungen abhängig ist.
Es kann nicht sein, dass Formalitäten oder fehlende gesetzliche Ansprüche im Einzelfall dazu führen, dass sich Frauen keine Hilfe suchen, wenn sie sie am dringendsten brauchen.
Das Gegenteil muss doch der Fall sein: Angebote für von Gewalt betroffene Frauen müssen niedrigschwellig, d.h. für die Betroffenen kostenfrei sein. Nur dann sind sie für möglichst Viele verfügbar. Das ist grade jetzt wichtiger denn je. Eine weitere Aufgabe liegt in der Suche nach bezahlbarem Wohnraum im Anschluss an den Aufenthalt im Frauenzentrum. Die Zuflucht in einer akuten Notphase kann immer nur vorübergehend sein. Die Frauen müssen dann mit ihren Kindern die Möglichkeit erhalten sich ein eigenes, sicheres Umfeld zu schaffen. Zu oft finden sie dafür aber kein passendes Wohnungsangebot, das allen
Anforderungen gerecht wird. Auch hier müssen wir die Kommunikation zwischen Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und privaten Vermietern vor Ort verbessern.
Bundesgesetzlich muss hingegen die Frage des Umgangs mit Asylbewerberinnen geklärt werden. Bis zum Abschluss der Identitätsfeststellung können teilweise mehrere Jahre vergehen. In diesem Prozess leben die Frauen – gemeinsam mit
ihren Kindern – im Frauenhaus in einer Behelfssituation. Während dieser Zeit kann die Integration nur schwierig beginnen. Wenn die Identität dann geklärt ist, starten Frauen und Kinder fast bei null, obwohl sie schon einige Zeit in Deutschland leben.
Hier brauchen wir unkomplizierte und pragmatische Regeln, die der Situation der Frauen gerecht werden. Natürlich kann das kein Vorgriff auf den Ausgang des Asylverfahrens als Solches sein. Sollte nach endgültiger Identitätsfeststellung und Prüfung der Asylgründe eine ablehnende Entscheidung stehen, besteht auch die Ausreisepflicht.