Berlin/Hameln, 5. März 2026 – Der Deutsche Bundestag hat heute die Reform des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) beschlossen. Mit der Umgestaltung des bisherigen Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung wird das System der sozialen Mindestsicherung neu ausgerichtet. Dazu erklärt die Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf:
„Mit der Abschaffung des Bürgergelds und der Einführung der neuen Grundsicherung setzen wir ein zentrales Wahlversprechen um. Wir sorgen damit für mehr Gerechtigkeit in unserem Sozialstaat. Hilfe muss dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird. Wer aber versucht, den Staat auszunutzen, muss mit Konsequenzen rechnen.“
Mit der Reform will die unionsgeführte Regierungskoalition das Gleichgewicht zwischen Unterstützung und Eigenverantwortung im Sozialstaat neu austarieren und den Fokus stärker auf nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt legen. Zu diesem Zweck stärkt die Reform insbesondere die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung und verschärft gleichzeitig die Sanktionen für Leistungsempfänger, die ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen. Außerdem sollen Arbeitgeber, die Schwarzarbeit ermöglichen oder fördern, für Leistungen haften, die im Rahmen dieser illegalen Beschäftigung zu Unrecht bezogen wurden.
„Ein echter Sozialstaat basiert auf Solidarität, aber auch auf Eigenverantwortung. Wir verbessern deshalb die Unterstützung von Menschen, die Arbeit suchen, und sorgen zugleich dafür, dass Regeln konsequent eingehalten werden“, so Wulf.
Mitwirkungspflichten von Leistungsempfängern sind künftig klarer geregelt. Wer Termine wiederholt versäumt, Fördermaßnahmen ohne Grund abbricht oder zumutbare Arbeitsangebote ablehnt, muss künftig mit härteren Sanktionen rechnen. Schutzmechanismen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder andere Härtefälle bleiben dabei bestehen.
Die Jobcenter erhalten zusätzliche Möglichkeiten, um Menschen schneller und gezielter zu unterstützen. Der bisherige Kooperationsplan wird weiterentwickelt und künftig durch ein persönliches Angebot für Beratung, Unterstützung oder Vermittlung ergänzt. Außerdem können Integrationsmaßnahmen künftig bereits ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs aktiviert werden.
Auch beim Umgang mit Wohnkosten und Vermögen gibt es Änderungen. Die bisherigen Karenzregelungen werden angepasst, um die Unterstützung stärker auf diejenigen zu konzentrieren, die sie wirklich benötigen.
„Für die Menschen im Weserbergland ist wichtig: Wer Unterstützung braucht, kann sich auf unseren Sozialstaat verlassen – nach klaren Regeln und mit dem zentralen Ziel, möglichst bald wieder in Arbeit zu kommen. Das ist ein Gebot der Fairness gegenüber den Steuerzahlern und all jenen, die jeden Tag arbeiten gehen“, betont Wulf.

