Berlin, Hameln, 22. Mai 2025 – Die heimische Abgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (CDU) kommentiert die erste Beratung der Gesetzesänderung:
„Das erste Gesetz dieser Legislatur hat das Bundesfamilienministerium eingebracht“, stellt Wulf erfreut fest. „Unsere Arbeit hat begonnen! Diese Verlängerung wirkt zwar erstmal sehr technisch ist aber ein wichtiges Signal an Länder und Kommunen: Der Bund lässt die Länder und Kommunen beim Ganztagsausbau nicht allein“, erklärte Mareike Lotte Wulf.”
„Das ist wichtig für die Planer vor Ort ebenso wie für die Familien, die auf gute Betreuungsangebote angewiesen sind. Ganztagsangebote sind ein zentraler Baustein für gute Bildung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in unserer Region. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung wird ein Schwerpunkt der Legislatur sein“, so Wulf weiter. „Die Herausforderungen bei der Gewinnung von Personal und dem Umbau von Schulen können Land und Kommunen nur bewältigen, wenn der der Bund zielführend unterstützt“
Hintergrund: Länder und Kommunen sollen zwei Jahre länger Zeit bekommen, um Bundesmittel in Milliardenhöhe für den Ausbau der Ganztagsbetreuung abzurufen. Das sieht eine Gesetzesänderung vor, die die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht hat und in erster Lesung beraten wurde. Damit stehen die insgesamt 3,5 Milliarden Euro an Finanzhilfen bis Ende 2029 bereit – statt wie ursprünglich vorgesehen nur bis Ende 2027. Der Bundestag und der Bundesrat müssen der Änderung noch zustimmen. Niedersachsen stehen dabei nach dem Königsteiner Schlüssel rund 278 Millionen Euro zur Verfügung – darunter befinden sich auch die nicht verausgabten Mittel aus dem vorangegangenen Beschleunigungsprogramm. Nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) müssen sich die Länder bzw. Kommunen mit mindestens 30 Prozent an den Gesamtinvestitionen beteiligen. Das Land übernimmt künftig die Hälfte der 30-prozentigen Investitionskosten und teilt sich diesen Kofinanzierungsanteil mit den Kommunen.
Hintergrund ist der ab 2026 schrittweise in Kraft tretende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt dieser zunächst für Erstklässler, ab dem Schuljahr 2029/2030 dann für alle Kinder der Klassen 1 bis 4. Mit der verlängerten Abruffrist soll sichergestellt werden, dass begonnene oder geplante Bau- und Ausbauprojekte zur Ganztagsbetreuung auch bei Lieferengpässen, Fachkräftemangel oder anderen Verzögerungen abgeschlossen werden können.
